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Kein Befahrungsverbot der Lechschluchten
Eingetragen von Soulboater, erstellt am 31.03.2003
Die Anfrage an das Landeswasserbauamt Vorarlberg stellten wir am 26.9.2002, heute bekamen wir die offizielle Mitteilung das für die Lechschluchten in Österreich kein Befahrungsverbot besteht. Diese Aussage kam von Dipl.Ing. Martin Weiß der bei der Behörde arbeitet. Somit sind alle anderslautenden Aussagen incl. der des dortigen Pachtjägers ungültig. Soulboater.com 2003